Zum Hauptinhalt springen

Zuständige Aufsichtsbehörden des Nichtfinanzsektors

Einleitung

Die Aufsicht über Verpflichtete des Nichtfinanzsektors nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgt in Deutschland nicht zentral, sondern durch Behörden der Bundesländer sowie durch berufsständische Kammern.

Diese Seite hilft dir dabei, schnell die für dich zuständige Aufsichtsbehörde zu finden.

Schnelle Orientierung

Wähle zunächst dein Bundesland aus. Auf der jeweiligen Detailseite findest du die zuständigen Behörden nach Berufsgruppe strukturiert.

Bundesländer – Übersicht

Zusammenhang mit den AuA

Die Aufsichtsbehörden orientieren sich in der Praxis an den Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA) der zuständigen Institutionen.


Zur AuA-Übersicht

Nach oben