Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Saarland
Einleitung
Im Saarland erfolgt die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor durch das zuständige Ministerium sowie durch die berufsständischen Kammern.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler ist das zuständige Wirtschaftsministerium verantwortlich.
Zuständige Behörde:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Saarland
Steuerberater
Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Saarland.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Saarland
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Saarland.
Zuständige Stelle:
Saarländische Notarkammer
Weitere Verpflichtete
Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen.
Zuständige Stelle:
IHK Saarland
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor