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Sanktionen gegen Afghanistan – EU-Finanzsanktionen & Embargos

Überblick über die Sanktionen gegen Afghanistan

Die Europäische Union hat gegenüber Afghanistan ein Sanktionsregime verhängt, das insbesondere auf sicherheits- und terrorismusbezogene Aspekte abzielt.


Ziel der Maßnahmen ist es, terroristische Aktivitäten zu unterbinden und die internationale Sicherheit zu gewährleisten.


Relevanz für Unternehmen: gering bis mittel

Das Sanktionsregime betrifft vor allem spezifische Personen, Organisationen sowie bestimmte Güter und Dienstleistungen.

Rechtsgrundlagen

Die Sanktionen gegen Afghanistan basieren insbesondere auf folgenden EU-Verordnungen:

  • Verordnung (EU) Nr. 753/2011
  • Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (terrorismusbezogene Maßnahmen)


Diese Verordnungen werden regelmäßig durch Änderungsverordnungen angepasst.
Maßgeblich ist die jeweils aktuelle konsolidierte Fassung.

Arten der Sanktionen

Finanzsanktionen

  • Einfrieren von Vermögenswerten
  • Bereitstellungsverbot von Geldern


Personenbezogene Sanktionen

  • Listung von Personen und Organisationen


Handelsbeschränkungen

  • Einschränkungen für bestimmte sicherheitsrelevante Güter



Der Fokus liegt auf personenbezogenen und sicherheitsbezogenen Maßnahmen.

Besonderheiten des Sanktionsregimes

  • enge Verknüpfung mit Terrorismusbekämpfung
  • Fokus auf einzelne Personen und Organisationen
  • humanitäre Ausnahmeregelungen


Relevanz und praktische Auswirkungen

Die Sanktionen gegen Afghanistan wirken sich insbesondere aus auf:

  • internationale Finanztransaktionen
  • Geschäftspartnerprüfungen
  • humanitäre Projekte


Unternehmen sollten sicherstellen, dass:

  • Geschäftspartner gegen Sanktionslisten geprüft werden
  • Zahlungen regulatorisch zulässig sind

Rechtsnormen

Änderungs-/ Durchführungsverordnung

Datum
Titel der Rechtsnorm
01.10.2011
21.10.2011
10.01.2012
24.03.2012
26.06.2012
17.07.2012
02.08.2012
04.12.2012
21.12.2012
01.02.2013
22.03.2013
17.05.2013
07.11.2013
15.03.2014
15.03.2014
09.10.2014
01.08.2015
17.11.2015
30.09.2016
09.03.2017
27.04.2018
19.02.2019
12.09.2024



Gemeinsame Standpunkte des Rates

Datum
Titel der Rechtsnorm


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