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Sorgfaltspflichten nach dem GwG - Identifizierung, Prüfung und Überwachung von Geschäftsbeziehungen

Einleitung

Die Sorgfaltspflichten bilden das zentrale Element der Geldwäscheprävention. Sie stellen sicher, dass Verpflichtete ihre Kunden kennen, Risiken bewerten und verdächtige Aktivitäten erkennen können.

Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Geldwäschegesetz sowie europäischen Vorgaben.


Ziel ist die Transparenz von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen.

Systematik der Sorgfaltspflichten

Die Sorgfaltspflichten folgen einem risikobasierten Ansatz und werden in drei Kategorien unterteilt:

  • Allgemeine Sorgfaltspflichten
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten
  • Vereinfachte Sorgfaltspflichten

Die Intensität der Maßnahmen richtet sich nach dem individuellen Risiko.

Allgemeine Sorgfaltspflichten

Die allgemeinen Sorgfaltspflichten stellen den Standardfall dar und umfassen:

  • Identifizierung des Vertragspartners
  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
  • Einholung von Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung
  • kontinuierliche Überwachung

Diese Pflichten gelten grundsätzlich bei Begründung einer Geschäftsbeziehung.

Verstärkte Sorgfaltspflichten

Verstärkte Maßnahmen sind bei erhöhtem Risiko erforderlich, insbesondere bei:

  • politisch exponierten Personen (PEP)
  • Hochrisikoländern
  • komplexen oder ungewöhnlichen Transaktionen


Maßnahmen:

  • vertiefte Prüfung
  • zusätzliche Informationen
  • intensivere Überwachung

Vereinfachte Sorgfaltspflichten

Bei geringem Risiko können vereinfachte Maßnahmen angewendet werden.


Voraussetzungen:

  • nachweislich niedriges Risiko
  • keine Auffälligkeiten


Wichtig:

Auch bei vereinfachten Maßnahmen bleibt eine Grundprüfung erforderlich.

Praxis-Einordnung

Bedeutung

  • zentrale Grundlage der Geldwäscheprävention
  • Voraussetzung für Risikoanalyse und Monitoring


Typische Fehler

  • unvollständige Identifizierung
  • fehlende Aktualisierung
  • falsche Risikoeinstufung
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