Sorgfaltspflichten nach dem GwG - Identifizierung, Prüfung und Überwachung von Geschäftsbeziehungen
Einleitung
Die Sorgfaltspflichten bilden das zentrale Element der Geldwäscheprävention. Sie stellen sicher, dass Verpflichtete ihre Kunden kennen, Risiken bewerten und verdächtige Aktivitäten erkennen können.
Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Geldwäschegesetz sowie europäischen Vorgaben.
Ziel ist die Transparenz von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen.
Systematik der Sorgfaltspflichten
Die Sorgfaltspflichten folgen einem risikobasierten Ansatz und werden in drei Kategorien unterteilt:
- Allgemeine Sorgfaltspflichten
- Verstärkte Sorgfaltspflichten
- Vereinfachte Sorgfaltspflichten
Die Intensität der Maßnahmen richtet sich nach dem individuellen Risiko.
Allgemeine Sorgfaltspflichten
Die allgemeinen Sorgfaltspflichten stellen den Standardfall dar und umfassen:
- Identifizierung des Vertragspartners
- Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
- Einholung von Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung
- kontinuierliche Überwachung
Diese Pflichten gelten grundsätzlich bei Begründung einer Geschäftsbeziehung.
Verstärkte Sorgfaltspflichten
Verstärkte Maßnahmen sind bei erhöhtem Risiko erforderlich, insbesondere bei:
- politisch exponierten Personen (PEP)
- Hochrisikoländern
- komplexen oder ungewöhnlichen Transaktionen
Maßnahmen:
- vertiefte Prüfung
- zusätzliche Informationen
- intensivere Überwachung
Vereinfachte Sorgfaltspflichten
Bei geringem Risiko können vereinfachte Maßnahmen angewendet werden.
Voraussetzungen:
- nachweislich niedriges Risiko
- keine Auffälligkeiten
Wichtig:
Auch bei vereinfachten Maßnahmen bleibt eine Grundprüfung erforderlich.
Praxis-Einordnung
Bedeutung
- zentrale Grundlage der Geldwäscheprävention
- Voraussetzung für Risikoanalyse und Monitoring
Typische Fehler
- unvollständige Identifizierung
- fehlende Aktualisierung
- falsche Risikoeinstufung