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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Nordrhein-Westfalen

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Nordrhein-Westfalen durch Bezirksregierungen sowie durch berufsständische Kammern ausgeübt. Die Zuständigkeiten sind klar nach Verpflichtetengruppen strukturiert.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler sind die Bezirksregierungen zuständig. Diese übernehmen die Aufsicht im Rahmen der gewerberechtlichen und geldwäscherechtlichen Vorschriften.


Zuständige Behörde:

Bezirksregierung Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die regional zuständigen Rechtsanwaltskammern.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Düsseldorf, Westfalen-Lippe und Köln

Notare

Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammern.


Zuständige Stelle:

Westfälischen Notarkammer

Weitere Verpflichtete

Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen.


Zuständige Stelle:

IHK Nordrhein-Westfalen

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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