Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Schleswig-Holstein
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor erfolgt in Schleswig-Holstein durch Landesbehörden, Kreise und kreisfreie Städte sowie durch berufsständische Kammern.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie zuständige Landesbehörden verantwortlich.
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein
Steuerberater
Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle:
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Weitere Verpflichtete
Die Industrie- und Handelskammern sind zentrale Ansprechpartner für Unternehmen.
Zuständige Stelle:
IHK Schleswig-Holstein
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor