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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Sachsen

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird im Freistaat Sachsen durch die Landesdirektion Sachsen sowie durch berufsständische Kammern wahrgenommen. Die Zuständigkeiten sind klar nach Verpflichtetengruppen gegliedert.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler ist in Sachsen die Landesdirektion Sachsen zuständig. Sie übernimmt die Aufsicht über die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften im gewerblichen Bereich.


Zuständige Behörde:

Landesdirektion Sachsen

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Sachsen.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Sachsen

Notare

Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Sachsen.


Zuständige Stelle:

Notarkammer Sachsen

Weitere Verpflichtete

Die Industrie- und Handelskammern in Sachsen unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen.


Zuständige Stelle:

IHK Sachsen

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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