Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Bremen
Einleitung
Im Bundesland Bremen erfolgt die geldwäscherechtliche Aufsicht durch die zuständigen Fachbehörden sowie durch die berufsständischen Kammern. Aufgrund der überschaubaren Verwaltungsstruktur sind die Zuständigkeiten klar zugeordnet.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler ist in Bremen die zuständige Wirtschaftsbehörde verantwortlich.
Zuständige Behörde:
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Bremen.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Bremen
Steuerberater
Die Steuerberaterkammer Bremen ist für die Aufsicht über Steuerberater zuständig.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Bremen
Notare
Notarkasse Bayern
Weitere Verpflichtete
Die Industrie- und Handelskammer Bremen unterstützt gewerbliche Verpflichtete bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Zuständige Stelle:
IHK Bremen
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor