Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Bayern
Einleitung
In Bayern erfolgt die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor durch Bezirksregierungen, kommunale Behörden sowie berufsständische Kammern.
Immobilienmakler und Güterhändler
Bezirksregierungen (z. B. Oberbayern)
Rechtsanwälte
RAK München
Steuerberater
Steuerberaterkammer München
Notare
Notarkasse Bayern
Weitere Verpflichtete
IHK Bayern (Versicherungsvermittler)
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor