Praxis der Geldwäscheprävention| AMLA | Geldwäscheprävention
Warum GwG-Prüfungen und Sanktionsprüfungen regulatorisch nicht vermischt werden sollten
In der Praxis werden Terrorismusfinanzierung, Finanzsanktionen, Embargos und Sanktionsrecht häufig gemeinsam betrachtet oder sogar gleichgesetzt. Gerade in Prüfungen führt dies regelmäßig dazu, dass Themen des Außenwirtschaftsrechts mit geldwäscherechtlichen Prüfungsgegenständen vermischt werden.
Tatsächlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Rechtsgebiete mit unterschiedlichen regulatorischen Zielsetzungen, Rechtsgrundlagen und Aufsichtslogiken.
Während die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Wesentlichen dem Geldwäschegesetz (GwG) sowie den europäischen AML/CFT-Regelungen unterliegt, basieren Embargos und Finanzsanktionen primär auf dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie unionsrechtlichen Sanktionsverordnungen.
Für Geldwäschebeauftragte, Prüfer, Interne Revisionen und Compliance-Funktionen ist diese Unterscheidung von erheblicher praktischer Bedeutung.
Unterschiedliche regulatorische Zielsetzungen
Bereits die regulatorischen Zielrichtungen unterscheiden sich deutlich.
Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
Das Geldwäschegesetz verfolgt insbesondere das Ziel:
- Geldwäsche zu verhindern,
- Terrorismusfinanzierung aufzudecken,
- verdächtige Transaktionen zu identifizieren,
- Finanzströme transparenter zu machen.
Das GwG adressiert dabei risikobasierte Präventions- und Kontrollmaßnahmen.
Finanzsanktionen und Embargos
Finanzsanktionen und Embargos verfolgen hingegen außen-, sicherheits- und geopolitische Zielsetzungen.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- außenpolitische Maßnahmen,
- internationale Sicherheitsinteressen,
- Unterbindung bestimmter wirtschaftlicher Aktivitäten,
- Bereitstellungsverbote,
- Einfrieren von Vermögenswerten,
- Handelsbeschränkungen.
Verstöße gegen Finanzsanktionsrechtsakte können insbesondere nach §§ 18 und 19 AWG sowie § 82 AWV sanktioniert werden.
Unterschiedliche Rechtsgrundlagen
Die regulatorische Trennung wird bereits auf gesetzlicher Ebene deutlich.
Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlagen insbesondere:
- Geldwäschegesetz (GwG)
- EU-AML-Richtlinien
- AML-Verordnung (AMLR)
- FATF-Standards
Finanzsanktionen und Embargos
Rechtsgrundlagen insbesondere:
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
- EU-Sanktionsverordnungen
- UN-Sanktionsregime
Damit bestehen unterschiedliche:
- Normzwecke,
- Zuständigkeiten,
- Aufsichtsansätze,
- Prüfungslogiken,
- Sanktionsmechanismen.
Warum die Themen in Prüfungen häufig vermischt werden
In der operativen Praxis existieren zahlreiche Überschneidungen.
Dies betrifft insbesondere:
- Namensscreenings,
- Transaktionsmonitoring,
- Kundenannahme,
- Hochrisikoländer,
- geopolitische Risiken,
- Zahlungsverkehr,
- wirtschaftlich Berechtigte.
Dadurch entsteht häufig der Eindruck, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsrecht seien regulatorisch identisch. Tatsächlich handelt es sich jedoch lediglich um operative Berührungspunkte — nicht um deckungsgleiche Rechtsmaterien.
Bedeutung für GwG-Prüfungen nach PrüfbV
Gerade im Rahmen von Prüfungen nach der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) ist die regulatorische Trennung relevant.
Die PrüfbV adressiert primär:
- geldwäscherechtliche Anforderungen,
- interne Sicherungsmaßnahmen nach GwG,
- Risikoanalysen,
- Sorgfaltspflichten,
- Verdachtsmeldepflichten,
- Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Das klassische Sanktions- und Embargorecht basiert dagegen primär auf außenwirtschaftsrechtlichen Grundlagen.
Dadurch entsteht ein wichtiger Abgrenzungsaspekt:
Nicht jede Feststellung im Bereich Finanzsanktionen ist automatisch eine geldwäscherechtliche Feststellung im Sinne des GwG.
Warum die Differenzierung für Prüfer wichtig ist
Für Prüfer und Interne Revisionen ist die regulatorische Einordnung entscheidend.
Andernfalls besteht die Gefahr:
- unterschiedlicher Rechtsgebiete zu vermischen,
- falsche Prüfungsmaßstäbe anzuwenden,
- Aufsichtserwartungen unscharf zu interpretieren,
- Prüfungshandlungen regulatorisch falsch zuzuordnen.
Die reine Existenz eines Sanktionsscreenings bedeutet beispielsweise nicht automatisch die Erfüllung geldwäscherechtlicher Anforderungen — und umgekehrt.
Operative Überschneidungen bleiben dennoch relevant
Trotz der regulatorischen Trennung bestehen erhebliche operative Schnittstellen.
Dies betrifft insbesondere:
- Kundenscreenings,
- Transaktionsfilter,
- Länder-Risikobewertungen,
- Trefferbearbeitung,
- Eskalationsprozesse,
- Governance-Strukturen.
Deshalb werden beide Themen in Instituten häufig organisatorisch gemeinsam bearbeitet. Die organisatorische Bündelung bedeutet jedoch nicht automatisch eine identische regulatorische Grundlage.
Bedeutung der neuen AML-Verordnung (AMLR)
Besonders interessant ist die Entwicklung auf europäischer Ebene. Die neue europäische AML-Verordnung berücksichtigt ausdrücklich sogenannte „targeted financial sanctions“ im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung.
Gerade diese Entwicklung zeigt:
Der europäische Gesetzgeber erkennt die Nähe zwischen AML/CFT und bestimmten Finanzsanktionsmaßnahmen zwar an — behandelt sie jedoch weiterhin als eigenständigen regulatorischen Bereich. Die teilweise Integration in die AML-Verordnung spricht daher eher für eine bewusste regulatorische Verzahnung zweier unterschiedlicher Themenfelder — nicht für deren vollständige Gleichsetzung.
Warum der europäische Gesetzgeber Sanktionen teilweise integriert
Die zunehmende Integration einzelner Sanktionsaspekte in AML/CFT-Regelungen dürfte insbesondere praktische Gründe haben. Denn moderne Finanzkriminalitätsprävention überschneidet sich zunehmend mit:
- geopolitischen Risiken,
- Terrorismusfinanzierung,
- Proliferationsfinanzierung,
- Umgehungsgeschäften,
- komplexen internationalen Zahlungsstrukturen.
Gerade die EBA-Leitlinien zu internen Verfahren für restriktive Maßnahmen zeigen die zunehmende regulatorische Annäherung. Die rechtliche Trennung bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Praktische Auswirkungen für Institute
Institute sollten deshalb:
- regulatorische Grundlagen sauber differenzieren,
- Prüfungsfeststellungen korrekt zuordnen,
- Governance-Strukturen nachvollziehbar dokumentieren,
- Verantwortlichkeiten klar definieren,
- Überschneidungen operativ steuern.
Besonders wichtig bleibt eine klare Trennung zwischen:
- GwG-bezogenen Kontrollhandlungen
und - außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionspflichten.
Bedeutung für Geldwäschebeauftragte
Für Geldwäschebeauftragte entsteht dadurch eine wichtige Governance-Frage:
Welche Themen fallen originär in die Verantwortung der Geldwäscheprävention — und welche primär in den Bereich Außenwirtschaftsrecht beziehungsweise Sanktionscompliance?
Gerade bei:
- internationalen Geschäftsmodellen,
- Korrespondenzbankbeziehungen,
- Zahlungsdienstleistern,
- grenzüberschreitenden Transaktionen
ist diese Abgrenzung zunehmend relevant.
Fazit
Terrorismusfinanzierung und Finanzsanktionsrecht weisen erhebliche operative Überschneidungen auf — regulatorisch handelt es sich jedoch um unterschiedliche Rechtsmaterien mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Rechtsgrundlagen.
Während Terrorismusfinanzierung primär dem Geldwäschegesetz und den AML/CFT-Regelungen unterliegt, basieren Embargos und Finanzsanktionen überwiegend auf außenwirtschaftsrechtlichen Grundlagen wie AWG und AWV.
Für Prüfer, Geldwäschebeauftragte und Compliance-Funktionen ist diese Differenzierung wesentlich, um Prüfungsgegenstände sauber einzuordnen und regulatorische Anforderungen korrekt zu bewerten.
Die teilweise Integration gezielter Finanzsanktionsmaßnahmen in die neue AML-Verordnung zeigt dabei nicht die vollständige Verschmelzung beider Themenfelder — sondern vielmehr die zunehmende regulatorische Verzahnung zweier weiterhin eigenständiger Rechtsbereiche.