Regulatorische Insights| BaFin | Geldwäscheprävention
Kuwait und Papua-Neuguinea neu auf FATF-Beobachtungsliste
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Rundschreiben 03/2026 (GW) ihre Hinweise zu Hochrisikostaaten und Staaten mit strategischen Defiziten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert.
Die Anpassungen orientieren sich insbesondere an den aktuellen Veröffentlichungen der Financial Action Task Force (FATF).
Neue Staaten auf der FATF-Beobachtungsliste
Neu auf der sogenannten FATF-"Grey List" beziehungsweise der Kategorie 3 der BaFin wurden aufgenommen:
- Kuwait
- Papua-Neuguinea
Die Einstufung bedeutet nicht automatisch ein Verbot entsprechender Geschäftsbeziehungen. Allerdings signalisiert die Aufnahme erhöhte Risiken und Defizite innerhalb der nationalen AML/CFT-Systeme.
Russische Föderation weiterhin als Hochrisikostaat relevant
Die Russische Föderation wird weiterhin gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2016/1675 als Drittland mit hohem Risiko geführt.
Damit bleibt Russland nicht nur unter Sanktionsgesichtspunkten relevant, sondern auch unmittelbar im Kontext geldwäscherechtlicher Risikoanalysen.
Erweiterte Maßnahmen im Zusammenhang mit Iran
Zusätzlich weist die BaFin darauf hin, dass die Maßnahmen gegen Risiken aus Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung im Zusammenhang mit Iran erweitert wurden.
Gerade der Bereich Proliferationsfinanzierung gewinnt regulatorisch zunehmend an Bedeutung.
Praktische Auswirkungen für Verpflichtete
Die Aktualisierung kann insbesondere Auswirkungen haben auf:
- Risikoanalyse
- Kundenrisikoklassifizierung
- verstärkte Sorgfaltspflichten
- Transaktionsmonitoring
- internationale Geschäftsbeziehungen
- Korrespondenzbeziehungen
- interne Arbeitsanweisungen
Handlungsempfehlungen für Institute
Institute sollten insbesondere prüfen:
- Aktualität der Länderlisten
- Parametrisierung von Monitoring-Systemen
- Anpassungen von Länder-Risikoscores
- Dokumentation verstärkter Sorgfaltspflichten
- Schulungsbedarf relevanter Mitarbeitergruppen
- Kontrollhandlungen bei internationalen Geschäftsbeziehungen
Praxisrelevanz für Institute
Mögliche zukünftige Aufsichtsschwerpunkte
- Datenqualität und Datenintegrität
- Konsistenz von Risikoanalysen
- gruppenweite AML-Steuerung
- Nachvollziehbarkeit von Risikoklassifizierungen
- regulatorische Reportingfähigkeit
- Harmonisierung von AML-Datenstrukturen
- technische Auswertbarkeit von AML-Daten
Strategische Bedeutung der Entwicklung
Die AMLA-Datenabfrage zeigt bereits heute die Richtung zukünftiger europäischer Aufsicht:
- stärker zentralisiert,
- datengetrieben,
- quantitativ,
- vergleichsorientiert
und - EU-weit harmonisiert.
Institute werden dadurch künftig voraussichtlich stärker innerhalb eines europäischen Risikoraums vergleichbar gemacht.
Dies betrifft nicht nur potenziell direkt beaufsichtigte Institute, sondern mittelbar auch national beaufsichtigte Verpflichtete.
Handlungsempfehlungen für Institute
Bereits heute sollten Institute prüfen:
- Welche AML-Daten strukturiert vorliegen
- Wie konsistent Risikoklassifizierungen erfolgen
- Ob gruppenweite Datendefinitionen existieren
- Wie belastbar KYC- und Monitoringdaten sind
- Welche manuellen Workarounds aktuell bestehen
- Wie regulatorische Datenerhebungen unterstützt werden könnten
Besonders relevant dürfte künftig die Fähigkeit werden, AML-relevante Informationen schnell, konsistent und regulatorisch belastbar bereitstellen zu können.
Fazit
Die Anpassung des Rundschreibens 03/2026 (GW) verdeutlicht erneut die zunehmende regulatorische Bedeutung geopolitischer Risiken innerhalb der Geldwäscheprävention.
Für Geldwäschebeauftragte, Compliance-Funktionen und Prüfer bleibt die laufende Beobachtung internationaler Hochrisikoländer ein zentraler Bestandteil wirksamer Risikoüberwachung.
Weiterführender Fachbeitrag
Grundsätzliche Informationen zum Umgang mit FATF-, EU- und BaFin-Veröffentlichungen zu Hochrisiko- und Beobachtungsstaaten finden Sie in dem Fachbeitrag:
Länderrisiken in der Geldwäscheprävention - Umgang mit FATF-, EU- und BaFin-Veröffentlichungen