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Artikel 60 - Ermittlung von Objekten einer Ermächtigung und Letztbegünstigten bei Nichtausübung der Ermächtigung bei Discretionary Trusts

Bei Discretionary Trusts, bei denen die  Begünstigten noch ausgewählt werden müssen, sind die Objekte einer  Ermächtigung und die Letztbegünstigten bei Nichtausübung der  Ermächtigung zu ermitteln. Begünstigte unter den Objekten einer  Ermächtigung sind wirtschaftliche Eigentümer, sobald sie ausgewählt  sind. Letztbegünstigter bei Nichtausübung der Ermächtigung sind wirtschaftliche Eigentümer, falls die Trustees ihren Ermessensspielraum  nicht ausüben.

Erfüllen Discretionary Trusts die in Artikel 59 Absatz 2 genannten Voraussetzungen, so werden nur die  Kategorien von Objekten einer Ermächtigung und von Letztbegünstigten bei Nichtausübung der Ermächtigung ermittelt. Diese Kategorien von Discretionary Trusts werden der Kommission gemäß Absatz 3 des genannten  Artikels gemeldet.

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