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Artikel 5 - Ausnahmen für bestimmte Profifußballvereine

Mit dieser Verordnung wird Folgendes geregelt:

a)
die Maßnahmen, die Verpflichtete anzuwenden haben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern;
b)
die Anforderungen für die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums bei juristischen Personen, Express Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen;
c)
die Maßnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs anonymer Instrumente.



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