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Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder – Auslegungs- und Anwendungshinweise

Einleitung

Der Glücksspielsektor zählt im Geldwäschegesetz (GwG) zu den besonders risikobehafteten Bereichen. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind daher verpflichtet, umfangreiche Maßnahmen zur Geldwäscheprävention umzusetzen.


Die Konkretisierung dieser Anforderungen erfolgt im Glücksspielbereich insbesondere durch die Auslegungs- und Anwendungshinweise der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder - GGL).

Zuständige Aufsicht im Glücksspielbereich

Für den Bereich des Online-Glücksspiels ist in Deutschland die zentrale Aufsichtsbehörde zuständig:

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)


Die GGL überwacht insbesondere die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten nach dem GwG sowie die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021).

Aktuelle Dokumente

GGL – Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (Stand November 2020)

Besonderheiten der AuA im Glücksspielbereich

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise im Glücksspielsektor unterscheiden sich in mehreren Punkten von klassischen AuA anderer Bereiche:

  • stärker daten- und transaktionsgetrieben
  • Fokus auf Spielverhalten und Mustererkennung
  • Integration technischer Überwachungssysteme
  • erhöhte Anforderungen an Echtzeit-Analyse

Diese Besonderheiten spiegeln das spezifische Risikoprofil des Glücksspielsektors wider, insbesondere im Online-Bereich.

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