BaFin
Die BaFin hat den Entwurf Auslegungs- und Anwendungshinweise - Allgemeinen Tei zum Geldwäschegesetz (GwG) an die gesetzlichen Änderungen des GwG (TraFinG) zur Konsultation veröffentlicht. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Kreditinstitutes als Verpflichtete nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen.
Entwurf BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (Stand August 2021)
Entwurf BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (Stand August 2021) - Änderungsmodus
Die BaFin hat die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 15. September 2021 ermöglicht; anbei die öffentlich zugänglichen Stellungnahmen:
Stellungnahme BWF
Stellungnahme DK
Stellungnahme CFH
Stellungnahme VAB
Stellungnahme BFACH
Stellungnahme BVZI