BaFin

Die BaFin hat den Entwurf Auslegungs- und Anwendungshinweise - Allgemeinen Tei zum Geldwäschegesetz (GwG) an die gesetzlichen Änderungen des GwG (TraFinG) zur Konsultation veröffentlicht.  Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Kreditinstitutes als Verpflichtete nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen. 

Entwurf BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (Stand August 2021)

Entwurf BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (Stand August 2021) - Änderungsmodus


Die BaFin hat die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 15. September 2021 ermöglicht; anbei die öffentlich zugänglichen Stellungnahmen: 

Stellungnahme BWF 

Stellungnahme DK 

Stellungnahme CFH 
 
Stellungnahme VAB 
 
Stellungnahme BFACH 
 
Stellungnahme BVZI