Afghanistan
Die Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan dienen der Durchführung von Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Sie beinhalten ein Verbot, bestimmten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Unternehmen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz dieser Personen, Gruppen, Unternehmen oder Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
Die Bundesbank kann im Rahmen dieser Sanktionen unter engen Voraussetzungen (z. B. für Grundbedürfnisse gelisteter Personen) Ausnahmegenehmigungen erteilen. Anträge auf Erteilung einer Genehmigung sind bei dem Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.
Rechtliche Grundlagen